Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)
1. Was macht ein/e Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)?
Der Tätigkeitsschwerpunkt der PKA liegt im kaufmännisch-organisatorischen Bereich der Apotheke. Dementsprechend werden Kenntnisse u. a. zur Warenwirtschaft, Bevorratung und Preisbildung, Lagerhaltung sowie zur Bearbeitung von Rechnungen und Umgang mit der EDV vermittelt. Darüber hinaus werden die Auszubildenden mit Zuarbeiten zur Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln vertraut gemacht. Auch die Beratung zu apothekenüblichen Waren, wie Kosmetika und Verbandmittel, gehört zu den Aufgaben der PKA. Die Beratung zu Arzneimitteln und deren Abgabe sind hingegen Apothekerinnen und Apothekern sowie pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und -Assistenten (PTA) vorbehalten.
2. Was solltest du können?
Eine gute Allgemeinbildung sowie gute Kenntnisse in Deutsch, Mathematik und den Naturwissenschaften sind Voraussetzung. Pharmazeutisches und kaufmännisches Interesse sind ebenso wichtig wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit.
3. Ausbildungsbeginn:
meist Juli – November
4. Dauer der Ausbildung: 3 Jahre
5. Wie sind die Arbeitszeiten?
Die Arbeitszeiten sind von Montag bis Freitag. (oder auch Samstag und einen freien Tag in der Woche)
6. Welchen Schulabschluss und welche Eigenschaften sollte man mitbringen?
Rechtlich vorgeschrieben ist kein bestimmter Schulabschluss, Abitur empfehlenswert
7. Welche Karrieremöglichkeiten hast du?
Angebote zur späteren Fortbildung finden PKA bei den Landesapothekerkammern. Bei entsprechendem Bildungsabschluss haben PKA auch die Möglichkeit, sich zur bzw. zum PTA ausbilden zu lassen. Für ein Studium zur Diplom-Ingenieurin bzw. zum Diplom-Ingenieur (FH) mit Schwerpunkt Pharmatechnik oder Pharmazeutische Chemie ist die Fachhochschulreife notwendig. Wer eine Hochschulzugangsberechtigung hat, kann auch das Pharmaziestudium an einer Uni anstreben.